Informationszentrum Arbeitszeugnis
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Kernkompetenzen:
„Wir setzen uns mit Kompetenz, Empathie und Nachdruck für Sie ein.“
Dr. Günter Huber
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Thomas Richter
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Beratung, Analyse, Erstellung und Optimierung Ihres Arbeitszeugnisses

Fehlerhafte Zeugnissen sind ein gravierendes Handicap bei einer Bewerbung. Es ist allerdings nicht

einfach, Zeugnismängel zu erkennen oder den wahren Aussagegehalt eines Zeugnisses zu

verstehen, da die Zeugnissprache irreführend ist. Ungünstige Bewertungen werden in Zeugnissen in

der Regel „zwischen den Zeilen“ versteckt oder durch Leerstellen ausgedrückt.

Auf dieser Webseite finden Sie eine Checkliste und Fachinformationen

zu Arbeitszeugnissen, die Ihnen die Analyse sowie die Korrektur und die

Verbesserung Ihres Arbeitszeugnisses erleichtern.

Außerdem können Sie Ihr Zeugnis von unseren Experten prüfen lassen. Sie können auch einen Zeugnisvorschlag (Ghostwriting) erhalten und Ihr Zeugnis formulieren lassen. Ferner können Sie Ihren Anspruch auf ein ordnungsgemäßes, wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis oder die Korrektur eines fehlerhaften Arbeitszeugnisses - auch nach einer Kündigung - geltend machen mit Unterstützung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Huber & Kollegen Möslestraße 1 79117 Freiburg 0761 - 70 33 60 0761 - 70 33 63 6 dr.huber.kollegen@rechtsanwaltfreiburg.de Dr. Günter Huber ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er und Frau Rechtsanwältin Müller sind die Verfasser des Fachbuches „Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis“, das in Personalabteilungen verwendet wird, sowie des Haufe-Ratgebers „Mein Arbeitszeugnis entschlüsseln und entwerfen“. Von den Zeugnisexperten dieser Kanzlei erhalten Sie auf Wunsch eine Zeugnisanalyse, Hinweise auf doppeldeutige Formulierungen und individuell für Sie ausgearbeitete Zeugnisvorschläge. Außerdem können die Anwälte für Sie ein ordnungsgemäßes Zeugnis mit Ihrem (früheren) Arbeitgeber aushandeln und Ihren Anspruch auf ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis geltend machen. Die Kosten für eine Zeugnisanalyse mit telefonischer Beratung über das Ergebnis der Analyse betragen 39,00 €. Diese Kosten können Sie als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Bei fehlerhaften Arbeitszeugnissen und wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Zeugnis nicht pünktlich ausstellt, kommt Ihre Rechtsschutzversicherung im Rahmen des Versicherungsvertrages für das Anwaltshonorar auf.
Waltraud Müller
Rechtsanwältin
Wenn Sie sich beraten oder ein Zeugnis korrigieren lassen wollen, senden Sie eine Mail an dr.huber.kollegen@rechtsanwaltfreiburg.de oder rufen Sie an ( 0761 - 70 33 60) und senden Sie eine Kopie des Zeugnisses per Mail an die oben angegebene Kanzleianschrift. Sie können dann telefonisch oder per Mail einen Termin für die telefonische Beratung vereinbaren. Ihr Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis Spätestens bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses besteht der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn der Arbeitnehmer versetzt wird, der Vorgesetzte wechselt oder sonstige Umstände auftreten, die ein berechtigtes Interesse für die Erteilung eines Zeugnisses begründen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Zeugnis wohlwollend auszustellen, den Grundsatz der Zeugniswahrheit zu berücksichtigen und dem Arbeitnehmer das berufliche Fortkommen nicht unnötig zu erschweren. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung kann ein Arbeitgeber schadenersatzpflichtig werden. Zeugnissprache Zeugnisse werden nicht immer sorgfältig geprüft und nicht Wenige lassen sich von gut klingenden Formulierungen im Arbeitszeugnis täuschen, weil sie den sogenannen „Zeugniscode“ nicht kennen. Im schlimmsten Fall werden die Fehler des Zeugnisses erst erkannt, wenn der Anpruch auf Korrektur des Zeugnisses verjährt oder verwirkt ist. Um dies zu verhindern, können Sie Ihr Arbeitszeugnis von unseren Experten analysieren und sich über das Ergebnis der Zeugnisanalyse informieren lassen. Expertentipps Das Zeugnis sollte - auch wenn es noch lange nicht für die Bewerbung um eine neue Stelle gebraucht wird - sorgfältig geprüft werden. Zu achten ist dabei insbesondere auf Auslassungen, missverständliche, unklare und doppeldeutige Formulierungen und auf die Tätigkeitsbeschreibung. Entscheidend bei der Beurteilung eines Zeugnisses sind nicht (nur) die zusammenfassende Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Diese Formulierungen sind zwischenzeitlich allgemein bekannt und haben deshalb an Bedeutung verloren. Wichtig sind die Einzelbeurteilungen, die Schlussformulierung, der Gesamtzusammenhang und - was häufig übersehen wird - die Tätigkeitsbeschreibung. Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis selbst analysieren, sollten Sie Folgendes beachten: Wichtig für die Benotung eines Zeugnisses ist die Tätigkeitsbeschreibung: Wem nur bei einfachen Tätigkeiten gute Leistungen bescheinigt werden, obwohl er nach seiner Ausbildung und/oder seinen Qualifikationen zu anspruchsvolleren Tätigkeiten befähigt sein sollte und diese anspruchsvollen Aufgaben im Zeugnis nicht auftauchen, wird - trotz der scheinbar eindeutig guten Leistungsbeurteilung - kein gutes Zeugnis ausgestellt. Buchtipp: Mein Arbeitszeugnis entschlüsseln und entwerfen - So knacken Sie die Geheimcodes der Personaler Arbeitszeugnis schreiben Manche Arbeitnehmer dürfen (oder müssen) sich ihr Zeugnis selbst schreiben. Was auf den ersten Blick nur vorteilhaft erscheint, birgt allerdings Risiken: Der Eine formuliert zu zurückhaltend, ein Anderer übertreibt und macht sich dadurch unglaubwürdig, während ein Dritter widersprüchlich formuliert. Selbstgeschriebene Zeugnisse können dadurch zum Fiasko werden. Es ist deshalb sinnvoll, selbstgeschriebene Zeugnisse von einem Profi gegenlesen zu lassen. Buchtipp: Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis - Rechtliche Grundlagen, Textbausteine, Musterzeugnisse, Zeugnisanalyse Bei arbeitsrechtlichen Fragen - insbesondere bei der Verhandlung über einen Aufhebungsvertrag, bei einer Kündigung oder Abmahnung - können Sie sich an die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Huber & Kollegen wenden.
Familienrecht

Beratung, Analyse, Erstellung und

Optimierung Ihres Arbeitszeugnisses

Fehlerhafte Zeugnissen sind ein gravierendes

Handicap bei einer Bewerbung. Es ist allerdings

nicht einfach, Zeugnismängel zu erkennen oder

den wahren Aussagegehalt eines Zeugnisses zu

verstehen, da die Zeugnissprache irreführend

ist. Ungünstige Bewertungen werden in

Zeugnissen in der Regel „zwischen den Zeilen“

versteckt oder durch Leerstellen ausgedrückt.

Auf dieser Webseite finden Sie eine Checkliste

und Fachinformationen zu Arbeitszeugnissen,

die Ihnen die Analyse sowie die Korrektur und

die Verbesserung Ihres Arbeitszeugnisses

erleichtern.

Außerdem können Sie Ihr Zeugnis von unseren Experten prüfen lassen. Sie können auch einen Zeugnisvorschlag (Ghostwriting) erhalten und Ihr Zeugnis formulieren lassen. Ferner können Sie Ihren Anspruch auf ein ordnungsgemäßes, wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis oder die Korrektur eines fehlerhaften Arbeitszeugnisses - auch nach einer Kündigung - geltend machen mit Unterstützung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Huber & Kollegen Möslestraße 1 79117 Freiburg 0761 - 70 33 60 0761 - 70 33 63 6 dr.huber.kollegen@rechtsanwaltfreiburg.de
Dr. Günter Huber
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Günter Huber ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er und Frau Rechtsanwältin Müller sind die Verfasser des Fachbuches „Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis“, das in Personalabteilungen verwendet wird, sowie des Haufe-Ratgebers „Mein Arbeitszeugnis entschlüsseln und entwerfen“. Von den Zeugnisexperten dieser Kanzlei erhalten Sie auf Wunsch eine Zeugnisanalyse, Hinweise auf doppeldeutige Formulierungen und individuell für Sie ausgearbeitete Zeugnisvorschläge. Außerdem können die Anwälte für Sie ein ordnungsgemäßes Zeugnis mit Ihrem (früheren) Arbeitgeber aushandeln und Ihren Anspruch auf ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis geltend machen.
Informationszentrum    Arbeitszeugnis
Dr. Thomas Richter
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Waltraud Müller
Rechtsanwältin
Die Kosten für eine Zeugnisanalyse mit tele- fonischer Beratung über das Ergebnis der Analyse betragen 39,00 €. Diese Kosten können Sie als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Bei fehlerhaften Arbeitszeugnissen und wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Zeugnis nicht pünktlich aus- stellt, kommt Ihre Rechtsschutzversicherung im Rahmen des Versicherungsvertrages für das Anwaltshonorar auf.
Wenn Sie sich beraten oder ein Zeugnis korrigieren lassen wollen, senden Sie eine Mail an dr.huber.kollegen@rechtsanwaltfreiburg.de oder rufen Sie an ( 0761 - 70 33 60) und senden Sie eine Kopie des Zeugnisses per Mail an die oben angegebene Kanzleianschrift. Sie können dann telefonisch oder per Mail einen Termin für die telefonische Beratung vereinbaren. Ihr Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis Spätestens bei der Beendigung eines Arbeits- verhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses besteht der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn der Arbeitnehmer versetzt wird, der Vorgesetzte wechselt oder sonstige Umstände auftreten, die ein berechtigtes Interesse für die Erteilung eines Zeugnisses begründen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Zeugnis wohlwollend auszustellen, den Grundsatz der Zeugniswahrheit zu berücksichtigen und dem Arbeitnehmer das berufliche Fortkommen nicht unnötig zu erschweren. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung kann ein Arbeitgeber schadenersatzpflichtig werden. Zeugnissprache Zeugnisse werden nicht immer sorgfältig ge- prüft und nicht Wenige lassen sich von gut klingenden Formulierungen im Arbeitszeugnis täuschen, weil sie den sogenannen „Zeugnis- code“ nicht kennen. Im schlimmsten Fall werden die Fehler des Zeugnisses erst erkannt, wenn der Anpruch auf Korrektur des Zeugnisses verjährt oder verwirkt ist. Um dies zu verhindern, können Sie Ihr Arbeitszeugnis von unseren Experten analysieren und sich über das Ergebnis der Zeugnisanalyse informieren lassen. Expertentipps Das Zeugnis sollte - auch wenn es noch lange nicht für die Bewerbung um eine neue Stelle gebraucht wird - sorgfältig geprüft werden. Zu achten ist dabei insbesondere auf Auslassungen, missverständliche, unklare und doppeldeutige Formulierungen und auf die Tätigkeitsbeschreibung. Entscheidend bei der Beurteilung eines Zeugnisses sind nicht (nur) die zusammenfassende Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Diese Formulierungen sind zwischenzeitlich allgemein bekannt und haben deshalb an Bedeutung verloren.Wichtig sind die Einzelbeurteilungen, die Schlussformulierung, der Gesamtzusammen- hang und - was häufig übersehen wird - die Tätigkeitsbeschreibung. Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis selbst analysieren, sollten Sie Folgendes beachten: Wichtig für die Benotung eines Zeugnisses ist die Tätigkeitsbeschreibung: Wem nur bei einfachen Tätigkeiten gute Leistungen bescheinigt werden, obwohl er nach seiner Ausbildung und/oder seinen Qualifikationen zu anspruchsvolleren Tätigkeiten befähigt sein sollte und diese anspruchsvollen Aufgaben im Zeugnis nicht auftauchen, wird - trotz der scheinbar eindeutig guten Leistungsbeurteilung - kein gutes Zeugnis ausgestellt. Buchtipp: Mein Arbeitszeugnis entschlüsseln und entwerfen - So knacken Sie die Geheimcodes der Personaler Arbeitszeugnis schreiben Manche Arbeitnehmer dürfen (oder müssen) sich ihr Zeugnis selbst schreiben. Was auf den ersten Blick nur vorteilhaft erscheint, birgt allerdings Risiken: Der Eine formuliert zu zurückhaltend, ein Anderer übertreibt und macht sich dadurch unglaubwürdig, während ein Dritter widersprüchlich formuliert. Selbstgeschriebene Zeugnisse können dadurch zum Fiasko werden. Es ist deshalb sinnvoll, selbstgeschriebene Zeugnisse von einem Profi gegenlesen zu lassen. Buchtipp: Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis - Rechtliche Grundlagen, Textbausteine, Musterzeugnisse, Zeugnisanalyse Hier klicken: Das Bundesarbeitsgericht zum Thema Geheimzeichen und Zeugniscode Bei arbeitsrechtlichen Fragen - insbesondere bei der Verhandlung über einen Aufhebungsvertrag, bei einer Kündigung oder Abmahnung - können Sie sich an die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Huber & Kollegen wenden.
Informationszentrum Arbeitszeugnis

Beratung, Analyse, Erstellung und Optimierung Ihres Arbeitszeugnisses

Fehlerhafte Zeugnisse sind ein gravierendes Handicap bei einer Bewerbung. Es ist allerdings nicht

einfach, Zeugnismängel zu erkennen oder den wahren Aussagegehalt eines Zeugnisses zu verstehen,

da die Zeugnissprache irreführend ist. Ungünstige Bewertungen werden in Zeugnissen in der Regel

„zwischen den Zeilen“ versteckt oder durch Leerstellen ausgedrückt.

Auf dieser Webseite finden Sie eine Checkliste und Fachinformationen zu

Arbeitszeugnissen, die Ihnen die Analyse sowie die Korrektur und die

Verbesserung Ihres Arbeitszeugnisses erleichtern.

Außerdem können Sie Ihr Zeugnis von unseren Experten prüfen lassen. Sie können auch einen Zeugnisvorschlag (Ghostwriting) erhalten und Ihr Zeugnis formulieren lassen. Ferner können Sie Ihren Anspruch auf ein ordnungsgemäßes, wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis oder die Korrektur eines fehlerhaften Arbeitszeugnisses - auch nach einer Kündigung - geltend machen mit Unterstützung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Huber & Kollegen Möslestraße 1 79117 Freiburg 0761 - 70 33 60 0761 - 70 33 63 6 dr.huber.kollegen@rechtsanwaltfreiburg.de Dr. Günter Huber ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er und Frau Rechts- anwältin Müller sind die Verfasser des Fachbuches „Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis“, das in Personalabteilungen verwendet wird, sowie des Haufe-Ratgebers „Mein Arbeitszeugnis entschlüsseln und entwerfen“. Von den Zeugnisexperten dieser Kanzlei erhalten Sie auf Wunsch eine Zeugnisanalyse, Hinweise auf doppeldeutige Formulierungen und individuell für Sie ausgearbeitete Zeugnisvorschläge. Außerdem können die Anwälte für Sie ein ordnungsgemäßes Zeugnis mit Ihrem (früheren) Arbeitgeber aushandeln und Ihren Anspruch auf ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis geltend machen. Die Kosten für eine Zeugnisanalyse mit telefonischer Beratung über das Ergebnis der Analyse betragen 39,00 €. Diese Kosten können Sie als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Bei fehlerhaften Arbeitszeugnissen und wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Zeugnis nicht pünktlich ausstellt, kommt Ihre Rechtsschutzversicherung im Rahmen des Versicherungsvertrages für das Anwaltshonorar auf. Wenn Sie sich beraten oder ein Zeugnis korrigieren lassen wollen, senden Sie eine Mail an dr.huber.kollegen@rechtsanwaltfreiburg.de oder rufen Sie an ( 0761 - 70 33 60) und senden Sie eine Kopie des Zeugnisses per Mail an die oben angegebene Kanzleianschrift. Sie können dann telefonisch oder per Mail einen Termin für die telefonische Beratung vereinbaren.
Ihr Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis Spätestens bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses besteht der Anspruch auf ein Zwischen- zeugnis, wenn der Arbeitnehmer versetzt wird, der Vorgesetzte wechselt oder sonstige Umstände auftreten, die ein berechtigtes Interesse für die Erteilung eines Zeugnisses begründen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Zeugnis wohlwollend auszustellen, den Grundsatz der Zeugnis- wahrheit zu berücksichtigen und dem Arbeitnehmer das berufliche Fortkommen nicht unnötig zu erschweren. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung kann ein Arbeitgeber schadenersatzpflichtig werden. Zeugnissprache Zeugnisse werden nicht immer sorgfältig geprüft und nicht Wenige lassen sich von gut klingenden Formulierungen im Arbeitszeugnis täuschen, weil sie den sogenannen „Zeugniscode“ nicht kennen. Im schlimmsten Fall werden die Fehler des Zeugnisses erst erkannt, wenn der Anpruch auf Korrektur des Zeugnisses verjährt oder verwirkt ist. Um dies zu verhindern, können Sie Ihr Arbeitszeugnis von unseren Experten analysieren und sich über das Ergebnis der Zeugnisanalyse informieren lassen. Expertentipps Das Zeugnis sollte - auch wenn es noch lange nicht für die Bewerbung um eine neue Stelle gebraucht wird - sorgfältig geprüft werden. Zu achten ist dabei insbesondere auf Auslassungen, missverständ- liche, unklare und doppeldeutige Formulierungen und auf die Tätigkeitsbeschreibung. Entscheidend bei der Beurteilung eines Zeugnisses sind nicht (nur) die zusammenfassende Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Diese Formulierungen sind zwischenzeitlich allgemein bekannt und haben deshalb an Bedeutung verloren. Wichtig sind die Einzelbeurteilungen, die Schlussformulierung, der Gesamtzusammenhang und - was häufig übersehen wird - die Tätigkeitsbeschreibung. Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis selbst analysieren, sollten Sie Folgendes beachten: Wichtig für die Benotung eines Zeugnisses ist die Tätigkeitsbeschreibung: Wem nur bei einfachen Tätigkeiten gute Leistungen bescheinigt werden, obwohl er nach seiner Ausbildung und/oder seinen Qualifikationen zu anspruchsvolleren Tätigkeiten befähigt sein sollte und diese anspruchsvollen Aufga- ben im Zeugnis nicht auftauchen, wird - trotz der scheinbar eindeutig guten Leistungsbeurteilung - kein gutes Zeugnis ausgestellt. Buchtipp: Mein Arbeitszeugnis entschlüsseln und entwerfen - So knacken Sie die Geheimcodes der Personaler Arbeitszeugnis schreiben Manche Arbeitnehmer dürfen (oder müssen) sich ihr Zeugnis selbst schreiben. Was auf den ersten Blick nur vorteilhaft erscheint, birgt allerdings Risiken: Der Eine formuliert zu zurückhaltend, ein Anderer übertreibt und macht sich dadurch unglaubwürdig, während ein Dritter widersprüchlich formuliert. Selbstgeschriebene Zeugnisse können dadurch zum Fiasko werden. Es ist deshalb sinnvoll, selbstgeschriebene Zeugnisse von einem Profi gegenlesen zu lassen. Buchtipp: Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis - Rechtliche Grundlagen, Textbausteine, Musterzeugnisse, Zeugnisanalyse Bei arbeitsrechtlichen Fragen - insbesondere bei der Verhandlung über einen Aufhebungsvertrag, bei einer Kündigung oder Abmahnung - können Sie sich an die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Huber & Kollegen wenden.
Kündigungsrecht Abmahnungen Aufhebungsverträge
Abfindungs- verhandlungen Arbeitsverträge Arbeitszeugnisse
Kernkompetenzen:
„Wir setzen uns mit Kompetenz, Empathie und Nachdruck für Sie ein.“
Dr. Günter Huber
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Thomas Richter
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Waltraud Müller
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